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Thema: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Fr Nov 13 2015, 21:06
Gesetzkatalog des Königreiches Khaz Modan ((Beta- Version 1.2))
Vorwort:
Für Khaz Modan! Halli hallo. Gilneas wird obsiegen und weiß der Kuckuck was ich noch sagen soll. Man kennt mich, man hasst mich.. ist aber nun egal, ich versuche hiermit, einen stimmigen 'Gesetzkatalog' im Sinne des zwergischen zu erstellen. Dies werde ich nicht ohne eure Mithilfe schaffen. So ist dies zunächst einmal ein Sammelsurium von verschiedenen Passagens, aus jenem 'Buch' das die zwergische Gesetzt und Rechtssprechung beinhaltet.
Hierbei möchte ich jedoch erwähnen, ich, als die Person, möchte mit diesen Gesetzten einen etwas konsequenteren Weg gehen, als es die Menschen Community in Sturmwind beispielsweise geht. Die Wachen der Zwerge sind in meinen Augen vorallem eins erstmal. Sie sind Verteidiger des Reiches und Wahrer der Gesetztes. Die Zwerge, so in meiner bescheidenen Auffassung, sind ein Volk, das sehr viel Wert auf ihre Sitten und auch auf ihre Rechtssprechung legt. Das soll heißen das ich bei den Zwergen des Bronzebart-Clans vorallem weniger Korrumption sehe, als wohl bei den Zwergen des Dunkeleisen-Clans. Mit anderen Worten: Schmiergeld und Willkür der Wachen sollte es nur bei Vertrettern jenes Clans geben.
Gesetzvorschläge:
Die Rechtsprechung: Die Rechtsprechung der Zwerge im allgemeinen obliegt dem Rat der drei Hämmer, welcher in Einklang der Clans das Bergkönigreich Khaz Modan regiert, da sich jedoch die Repräsentanten der drei großen Clans nicht mit jeglichem Delikt beschäftigen können, gerade während der Kriegszuständen, geht das Recht der Rechtsprechung auf die Senatoren und Gelehrten des zwergischen Volkes über. Die ausführende Hand jener Rechtsprechungen bildet dann die Armee des Königreiches aus im besonderen die in den Städten stationierten Wacheinheiten. Das sieht wie folgt aus: Straftäter, deren Vergehen nicht über den Verrat des Königreiches und des zwergischen Volkes gehen, sind nicht von Belangen für den Rat sondern wird von Senatoren oder geistlich in ebenwürdigen Ämtern gestellten Zwergen durchgeführt.
Die Regelung der Rechtsprechung:
Rechtsprechungen sollten je nach Härte des Vergehen in öffentlichen Kreise durchgeführt werden. Sie bilden ein mahnendes Bild dafür, was passiert wenn man bewusst gegen die Gesetze des Königreiches verstößt und hemmt damit die Menge jene Vergehen nachzuahmen. Hierbei muss jedoch das Volk beobachtet werden, die Rechtsprechung obliegt wie oben erwähnt höher gestellten Zwergen und es wird nicht gedulden das sich das Volk ein eigenes Urteil bildet. ((Anspielung auf ein 'Thing' der Germanen. Die Bevölkerung hat Teilnahme Erlaubniss doch obliegt es den Senatoren und den Soldaten das Recht zu sprechen und die Strafe auszuführen.))
Verschiedene Vergehen und deren gesetzliche Ahndung
Leichte Vergehen
Unter leichten Vergehen fallen Gesetzesbrüche die keinen Bürger Khaz Modans als solchen körperlich verletzten, sondern höchstens Unwohlsein hervorrufen, oder einen materiellen Verlust bedeuten. Leichte vergehen sollten mit Bußgeldern geahndet werden, welche natürlich in die königlichen Kassen fließen um den Schutz des Königreiches zu gewährleisten. Unter solchen leichten Vergehen sind zu verstehen:
-Sachbeschädigung (Im leichten Falle) -Das Verbreiten von schädlichen Unwahrheiten* (Schmähreden gegen andere Bürger) -einmaliger/unbewusster Wilddiebstahl -leichter Diebstahl
*= Hiermit werden nur Schmähreden gegen andere Bürger gemeint. Das verbreiten von Unwahrheiten gegen hohe Würdenträger ist Verleumdung, oder, wenn es sogar einen Teil des Rates der drei Hämmer betrifft als Hochverrat anzusehen.
Mittelschwere Vergehen
Unter mittelschwere Vergehen sollen Gesetzesbrüche fallen, die Bürger des Reiches in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigen, oder die schwere materielle Verluste bedeuten. Mittelschwere Vergehen sind je nach Entscheidung des rechtsprechenden Apparates zu Bestrafen mit einem Bußgeld, einer abgerechneten Zeit im Kerker Eisenschmiedes oder mit Brandmarkung/körperlicher Züchtigung. Unter solchen Vergehen fallen:
-Schwere Sachbeschädigung -Totschlag** -Raub -wiederholter/bewusster Wilddiebstahl -Schwerer Diebstahl -Wegelagerei -Verkauf/Besitz illegaler Waren -Einsatz von Magie gegenüber unbescholtene Leute
**= Totschlag ist es, wenn in einem Streit oder einer unerwarteten Kampfsituation ein Zwerg sein eigenes Leben zu verteidigen hat und dabei den Kontrahenten erschlägt, ob gewollt, oder nicht. Er darf nicht mehr als drei Häuser nach jener Tat passieren ohne das er jemanden über die Tat aufklärt. So damit man es als Notwehr ansehen kann. Sollte er jedoch niemanden von der Tat in Kenntnis setzten ist es eine feige Handlung und Mord und kann nicht als mittelschweres Vergehen gehandelt werden.
Schwere Vergehen
Unter schwere Vergehen gegen die Gesetzte des Königreiches Khaz Modan fallen Gesetzesbrüche die einen, oder mehrere Bürger körperlich beeinträchtigen und/oder töten. Jene Gesetzesbrüche sind mit Verbannung, Brandmarkung oder Exekution zu bestrafen. Bußgelder können jene Taten nicht sühnen. Unter solche Vergehen fallen:
-Mord -Das Benutzen geächteter Magie -Verrat am eigenen Volk/der Allianz -Missbrauch -Folter -Entführung -Sklavenhandel
((Hierbei sei angemerkt, die Listen der Vergehen sollte nch aktualisiert und verbessert werden. Es sind nun zum größten Teil jene, die ich aus dem alten Katalog entnahm.))
Bußgelder
Der Bußgeldkatalog für das Königreich Khaz Modan:
((Der Katalog kann bei der Umfrage der Comm auch geändert werden wegen der Zahlen. Doch ich persönlich bin ein Gegner der 1 Kupfer = 1 Cent-Theorie))
-Sachbeschädigung = Wert des zerstörten Gegenstandes plus 1/8 seines Wertes zur Entschädigung des Besitzers -Das Verbreiten von Unwahrheiten = 1/16 des monatlichen Verdienstes -Raub = Wert der gestohlenen Beute plus 1/3 deren Wertes zur Entschädigung des Besitzers -Totschlag = 1/3 des Besitzes des Angeklagten als Entschädigung für die Hinterbliebenen -Wilderei = 1/8 des monatlichen Verdienst des Angeklagten -Wegelagerei = 1/4 des Besitzes -Verkauf/Besitz illegaler Waren = Aktueller Warenwert auf den schwarz Markt
Kerkerstrafe
Diese Strafe wird je der Schwere des Vergehens vom rechtsprechenden Zwergen entschieden. Hierbei sollte aber bedacht werden, dass ein eingekerkerter Straftäter keine Arbeit verrichten kann und das Königreich nur kostet. So sollten Kerkerstrafen über einen Monat nicht gefällt werden. Schädigt das nur die Kassen des Reiches und mindert des Täters Wiedereinstieg ins gesittete Leben Khaz Modans.
Brandmarkung
Vergehen wie Diebstahl, Missbrauch und auch Wilderei können dazu auch noch mit einer Brandmarkung bestraft werden, zu einer Kerkerstrafe und/oder einem Bußgeld. Alte Weise sprechen da von dem abtrennen einer Hand bei schwerem Diebstahl und Raub.
-Leichter Diebstahl = Brandzeichen auf einem Handrücken/Das schlitzen eines Ohres ((Schlitzohr)) -Schwerer Diebstahl = Abschlagen der Schreibhand -Missbrauch = Brandmal auf Handrücken -Wilderei = Das abtrennen des Zeigefingers bei wiederholtem wildern. Somit ist dem Wilderer das benutzen von Donnerbüchse, Armbrust und Bogen stark erschwert worden -Verkauf/Besitz illegaler Waren = Das abschneiden/kürzen des Bartes! ((Schmach bei Zwergen!))
Hinrichtung
Die Hinrichtung eines Straftäters ist eine der schlimmsten Bestrafungen und dazu noch endgültig. Da die drei großen zwergischen Clans durch ihre Kultur andere Hinrichtungszeremonien haben.. einigt man sich auf drei große Hinrichtungs-arten. Dabei ist jedoch bei allen die Hinrichtung selbst ein öffentlicher Akt um Abschreckung zu Gewährleisten.
-Abschlagen des Kopfes mit einer scharfen Axt, ausgeführt von einem Soldaten der Armee, (Bronzebärte) -Das Zertrümmern des Kopfes mit einem Streithammer, ausgeführt vom rechtsprechenden Zwergen. (Wildhämmer) -Das eintauchen in flüssiges Metall (Vorschlag Luzula) -Scheiterhaufen/Erschießungskommando ((Vorschlag Siedefaust) (Dunkeleisen*)
*= Spekulation.. Darkiron-Zwerge dürfen da gerne besser Vorschläge einschicken!
Die Verbannung
Neben dem Hinrichten, oder vielleicht sogar schlimmer als das Hinrichten selbst ist die Verbannung eines Täters aus dem Königreich Khaz Modans.. vor allem für die Zwerge die hier ihre Wurzel haben und deren Leben länger wert als das der Menschen mag dies eine grausame und unbarmherzige Strafe sein. Im SELTENSTEN Falle ist es möglich eine Verbannung aufzuheben. Doch sollte man wieder dieser Strafe das Königreich betreten, steht unvermeidlich die Hinrichtung fest.
Letzte Worte des Verfassers dieser Grütze:
Dieser Katalog befindet sich noch in seiner 'Beta'-Phase.. und soll natürlich noch ergänzt und/oder in 'zwergischer' Manier geschrieben werden.. leider schaffe ich das gerade selbst nicht. Dennoch denke ich mal hiermit könnte man, auch wenn dieser OOC wenigstens allen Zugänglich ist, etwas die Angst vor OOC Willkür begrenzen.. denn so kann ein jeder in unserem Forum wenigstens ooc wissen worauf er sich einlässt. Wird das META begünstigen? Nun.. an sich sollte einem jeden klar sein, wenn ich ein 'Verbrechen' spiele, spiele ich mit Wachen und somit muss ich mit Konsequenz rechnen.. denn auf Vergewaltigung und Mord.. Kerkerstrafen zu bekommen.. wegen der OoC humanität, weil es ja der Char eines anderen ist.. begünstigt in meinen Augen nur viel mehr die Willkür mancher 'Verbrecher'.
Mit unfreundlichsten Grüßen
Enegrim
Zuletzt von Radswid am Di Nov 17 2015, 23:38 bearbeitet; insgesamt 5-mal bearbeitet
Ezzlin/Rhumi
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 03:13
Radswid schrieb:
-Zu freizügige Bekleidung
(Ja, "oh Mann, das Thema wieder", hrhr) - Da gab es ja diesen "Zwischenfall" kurz vor meiner aktuellen Abopause bei dem man sich uneinig über dieses 'Vergehen' war, und ich würde um Konkretisierung bitten was man unter "zu freizügig" versteht. Azeroth (und Draenor und Argus ) sind nun mal recht offenherzige Weltchen - man mag wenn man will sagen weil die Designer Fanservice für rallige Teenies leisten wollten oder dergleichen, aber das ändert ja nichts daran dass sie die Welt nun mal so designt haben wie sie ist. Und ich räume da gerne ein, dass Zwerge meistens vergleichsweise zahm daherkommen, aber ich hab auf die Schnelle zumindest ein paar haaalbwegs körberbetonte Outfits in Khaz Modan auftreiben können (Hier das tolle Ergebnis, in der Tat noch sehr zahme Bekleidung. Und ja, ich bin so fies und zähle einen arbeitenden Schmied, Gesetz ist Gesetz!). Zu Winterhauch (Santa-Hotpants/Miniröcke, kann bei der Polygonarmut nicht feststellen welches davon) und Braufest werdens etwas mehr, aber da wird man sich wohl wiederum nicht einig sein wie viel von den Feiertagen "ic gilt". Jedenfalls, ich nehme mal an keins der Outfits auf dem Bild würde dein Gesetz brechen (höchstens die Nachtelfen mit ihren halb beinfreien Rüstungen *g*), aber bei einem Land das schon soweit "körperbetont" ist wie hier würde ich ohne konkreten Beleg nicht einfach annehmen dass sie Probleme mit den berüchtigteren azerothianischen Moden haben, auch wenn nun niemand der Marke Alexstrasza in Ironforge steht. Grad unter Lichtgläubigen, was sie ja von den häufiger halbnackten Menschen übernommen haben, gibts ja öfters die Priesterinnen mit dem altbeliebten schwarze Magiestoffhosen-Modell (Sie zum Beispiel, und selbst unter den Zwergen die ohne ganz so extremes auskommen sind sie mit dem dollen Ausschnitt und sie mit der rückenfreien Robe zumindest "überdurchschnittlich". Um die... "Herzen" der Gläubigen zu wärmen, sicherlich!), weil WoW nunmal nicht das irdische Mittelalter und die Lichtkirche kein Katholizismus oder Puritanismus ist.
Kurz gesagt, ich finde einfach sich da zu pikieren passt nicht in die WoW, wenn man nicht grade nackt durch den Tempel oder in Unterhose vor den Rat der drei Hämmer spaziert. Man mag sich nun wundern warum mir das wichtig genug ist dafür so eine Textwand zu fabrizieren (und mangels Abo wegen der >20 Gratisspielerei mit einem Level 2-3 Char quer durch Khaz Modan zu rennen.. bis in seine sicher viel ertragreicheren Wildhammer-Ableger hab ichs so auch nicht geschafft!), aber naja. Für den Anfang würde mir reichen zu wissen, ab wann das Gesetz konkret greifen würde, dann seh ich ob ich mich weiter beschweren muss. Sowas wie hüftfreie Rüstungen/Roben und Ausschnitte bis zum Bauchnabel, auch wenn ich sie selbst mit Ezz nun nicht wirklich anlege, gehören für mich einfach zum Bild dieser Welt dazu. *shrug* Und wenn Zwerge da eben eine höhere Sensibilität haben sollen als Menschen & Co wüsste ich gerne wo du (oder ihr, weiß nicht wer alles den ursprünglichen Katalog geschrieben hat) das hernimmst (Damit's nicht einzelne Chars sind die sich daran stören sondern wirklich ein Gesetz fürs ganze Königreich oder auch nur eine Stadt wird muss das ja schon über den einen oder anderen prüden Zwerg hinausgehen).
Radswid
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Thema: Antwort zu Ezzlin Sa Nov 14 2015, 03:45
Nun, ich war ja selbst nun einige Zeit mal wieder inaktiv, sogar fast ein Jahr komplett aus dem öffentlichem RP draußen. Aber woher nehme ich nun dieses 'Gesetzt'.
Der besagte IC/OOC-Sachverhalt wurde mir zu Ohren gebracht weswegen ich dieses ominöse Gesetzt in 'meinen' Katalog gesetzt habe, um ein Anspielen zu vermeiden.. Den die damals involvierten Spieler gibt es ja zum Teil noch. Aber woher entnehme ich mir das Zwerge so prüde sind? Gibt es dazu Lore-Quellen? Nein! Wenn man nun weiter geht, könnte man auch vor allen den Wildhämmern auch eine gewisse Freizügigkeit nachsprechen. Auch Schankdamen haben ja gerne mal ein üppiges Brustgebirge... und wer Moira noch zu Classic kennt, wo sie neben ihrem geliebten Thaurissan im Leya-Röbchen stand kann das Gesetzt auch mit Begebenheiten bombadieren.
Nicht das ich dir nun unterstelle, du hast einen Kritikpunkt angesprochen, den man ja auch ausdiskutieren kann/sollte.
Kann ich die Aussage das die Zwerge Eisenschmiedes und der Umlande prüder sind, als Mensch/Elf/Goblin auf Lore-Befunde stüzen? Nein. Es ist wohl eher Spekulation, wie eigene Interpretation. Khaz Modan ist klimatisch durchaus strenger als das südlich gelegene Königreich Sturmwind. Ja auch dort gibt es wärmere Regionen, aber ich denke dennoch es dürfte einen Unterschied dort geben. In MEINER Auffassung ist jedoch das Volk der Zwerge bzw. der Bronzebart-Clan prüder als die Wildhämmer und auch die Menschen. Vielleicht auch weil ich so die Zwerge etwas sehen möchte <Hebt die Schultern.>
Die Frage, wann soll dieses Gesetzt denn, wenn es bleibt, greifen? Nun dafür ist dieser Katalog in diesem Unterforum auch drin. Man soll Vorschläge bringen. Ich verfasse soetwas nicht um zu sagen "So und danach habt ihr nun zu spielen!" Das wäre mehr als anmassend. Gib doch einen Vorschlag? Ab wann es die Bewohner als 'Zu nacküsch' empfinden könnten.
Mit unfreundlichsten Grüßen
Enegrim
Mexa
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 09:01
Radswid schrieb:
Der besagte IC/OOC-Sachverhalt wurde mir zu Ohren gebracht
Aber was war oder ist denn der konkrete Sachverhalt, damit man sich ein Bild davon machen kann, wie es überhaupt dazu gekommen ist?
Dervantar
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 09:29
Die Wache meinte irgendwann, nachdem bereits dutzende andere freizügig herumliefen und sogar halbnackte Tänzerinnen ihren Einzug hielten, Dervantars Tochter wegen zu freizügiger Kleidung zu bestrafen.
Das passende Gesetz wurde sich dann einfach OOC und IC im Nachhinein aus den Fingern gesaugt.
Mein Rat: Dieses Gesetz rauslassen. Solange keiner Nackt rumrennt ist alles dufte. Oder werft ihr dann alle Kaldorei und Quel'Dorei und menschliche Besucher die sich eben gerne auch mal freizügig anziehen in den Kerker? Besonders wenn Communityfremde RPler nach IF kommen wird das rasch undurchsetzbar. Wer entscheidet außerdem was ZU freizügig ist? Maßband? Reicht ein großzügiger Ausschnitt schon? Gesetze wie in Kalifornien? Der Punkt ist Murks. Anderen RPlern vorschreiben was sie sich anziehen sollen wird 100% nicht funktionieren.
PS.: Ich hätte nicht gedacht das du das wirklich übernimmst, nachdem gestern schon festgestellt wurde wie dämlich so ein Gesetzespunkt ist. Waddafck?
Mexa
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 09:42
*kratzt sich am Kopf* ja, klingt eher nach persönlichen Problemen als nach einem sinnvoll erdachten Gesetz. Falls das hier übernommen werden sollte, melde ich mich auch gleich mal pauschal, denn Mexa trägt gerne arm- und bauchfrei mit Sandalen. In der Stadt mit der großen Schmiede und der ganzen Lava ist es ihr nämlich oft ziemlich warm.
Dervantar
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 09:44
Eben. Bekommen männliche und weibliche Schmiede für freizügige Kleidung eine Sondergenehmigung? Eine Schmiedelizenz! Papierkrieg wie bei den Sturmwindwachen die keiner leiden kann.
Floraidh Goldvlies
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 09:54
Radswid schrieb:
-Zu freizügige Bekleidung -Das verbreiten von Unwahrheiten* (Schmähreden gegen andere Bürger)
Beides Dinge für welche die Wache, ganz egal in welcher Stadt, schlicht ein müdes Lächeln übrig hätte. Dann nennt Person A eben Person B eine blöde Kuh, einen Holzkopf oder dergleichen. Sollen sie es untereinander klären, sollen sie sich raufen und am Ende ein Bier drauf trinken oder im Anschluss getrennter Wege gehen. So lange nur die Fäuste sprechen und der eine dem anderen nicht wirklich ans Leben will, macht die Wache meines Erachtens nach auch nicht mehr als eventuelle Streithähne irgendwann schlicht auseinander zu treiben und in verschiedene Richtungen nach Hause zu schicken. Bei weiteren Auffälligkeiten am gleichen Abend winkt dann vielleicht wirklich ein Stündchen oder eine Nacht in der Zelle, fertig.
Was die Bekleidung angeht. Wir befinden uns nicht, absolut nicht im Jahr 1960, wir sind auch nicht das prüde Amerika oder Japan oder oder oder... Gesetze, die regeln wie sich ein Bürger zu kleiden hat und diese durchsetzen? Die Wache hat ja sonst nichts zu tun. Wenn EIN Trogg das gesamte Militär Eisenschmiede schon ein paar Tage in Atem hält, dann mutet ihm doch bitte nicht noch die Schlüpferchen von Mathilda und ihren Freundinnen zu. Wem die Klamotten nicht passen, der kann IC nen dummen Spruch bringen, bekommt eine passende Antwort und fertig. Bußgelder oder gar eine Nacht in der Zelle, wie ich sie mit Dervantars Tochter erleben durfte, sind einfach kompletter Unsinn. Und wie schon ganz richtig angeführt wurde, gibt es in WoW nicht gerade wenig Völkchen und Kulturen die mit wenig Stoff & Rüstung am Leib umherwuseln, sogar unter Zwergen.
Mach nicht den Fehler wie Sturmwind und verfasse einen Gesetzeskatalog, der am Ende so gar nichts mit der Welt von WoW zu tun hat und sich mehr nach den Gesetzen von heute oder denen aus dem Mittelalter orientieren. Im Zweifelsfall passen beide Vorlagen nicht.
Niffin Admin
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 11:49
Radswid schrieb:
-Das verbreiten von Unwahrheiten* (Schmähreden gegen andere Bürger)
Finde ich durchaus sehr wichtig. Klar wird das nicht für jeden Klatsch durgesetzt, aber in der Formulierung schließt das ja ganz klar "Rufmord" ein und der wurde eigentlich immer und überall ernst genommen. Man kann keine Kultur mit einer Ehrenvorstellung haben, die das grundlose Beschmutzen dieser Ehre nicht ahndet. Das ist kein modernes Gesetz, im Gegenteil, die Denkweise ist sehr als und eher Rückständig. Vielleicht kann man es zu "schädlichen Unwahrheiten" konkretisieren, aber streichen würde ich es in keinem Fall.
Was die Nackedeis betrifft würde ich das einfach mal unter Wachenwillkür abstempeln, gegen die ich nix habe. Ich würde Wachen einiges erlauben, was nicht im Gesetz steht, solange das "Opfer" nicht hoch genug auf der sozialen Leiter Eisenschmiedes ist um sich dagegen zu Verteidigen. Ein Menschenmädchen in der Zwergenstadt kann da durchaus mal Ziel sein. Das ist ic-Schikane und sollte von allen ooc als solche verstanden werden, aber das bedeutet nicht, dass man es nicht machen kann. Ich wäre aber auch gegen Gesetzte, die der Wache bei sowas zuviel Rückhalt geben und würde das streichen.
Zuletzt von Niffin am Sa Nov 14 2015, 12:29 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Luzula
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 12:20
*liest erstmal nur mit, weilwegen Zeitmangel am Wochenende. Senf wird später dazugeschmiert*
Floraidh Goldvlies
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 14:24
Niffin schrieb:
Das ist ic-Schikane und sollte von allen ooc als solche verstanden werden,...
Es gibt einen Unterschied zwischen bloßer Willkür der Wachen, gegen die ich persönlich nichts habe OOC und dem Erfinden eines Gesetztextes um im Nachhinein den IC-Handlungen mehr Gewicht zu verleihen. Das war der Anstoß an der Sache damals. Dass Wachen auch mal jemanden einkassieren, dessen Nase ihnen gerade nicht passt, ist völlig in Ordnung. Allerdings sollte man davon absehen diese Willkür dann mit schnell dazuerfundenen Gesetzestexten stützen zu wollen, wenn dann doch mal IC hinterfragt wird auf welcher Grundlage die Bestrafung denn Fuß fassen soll. Nachweislicher Rufmord ist etwas, das denke ich belangt werden kann, in Sturmwind kommen sie allerdings stellenweise zu den Wachen weil eben Person A zu Person B sagte, dass sie doof ist und man deswegen nun Anzeige erstatten will. Und das sind Fälle, die denke ich schlicht abgewunken werden, weil es einfach Wichtigeres gibt als Sandkastenfrotzeleien zu schlichten.
Radswid
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Sa Nov 14 2015, 18:48
Katalog Update 1.0 - 14.11.2015
- Entfernen des wenig durchdachten und eindeutig nicht ins Setting passenden Gesetzesvorschlages - Beheben einiger Rechtschreibfehler meines wirren Geistes
Dieser Katalog wurde nicht umsonst hier hin gesetzt. Ich stelle diesen Katalog nicht als ausgereift dar. (Das ist er ganz klar noch nicht) Es ist eine Beta.. Kritik ist erwünscht genau so wie ihr sie gerade ausübt Es wird reg diskutiert was SINN und was UNSINN ist.
@Derpibert: Schuldig, ich nahm's einfach rein, es ist Mist, ich sehe das die Mehrheit diesen Gesetzvorschlag ablehnt.
MuG
Enegrim
Radswid
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 So Nov 15 2015, 13:46
Böser Doppelpost, aber man will es ja antreiben.
Fehlen euch Gesetzte? Sind bestimmte Dinge in euren Augen unklar? Wie denkt ihr werden wir es mit den 'Bußgelder' handhaben sollen? Da Sturmwind-Rp'ler ja auch andere Geldumwandlungen ausspielen? Sollte man es 'ungenauer' formulieren dort? Sollte man noch so etwas wie 'Zölle' einführen für reisende Händler?
Nochmal, ich hebe kein Anrecht das dieser Katalog so vollständig ist. Man will ja versuchen etwas zu schaffen das unsere Com. als ganzes bespielt. Woran man sich als Gemeinschaft hält. Also bin nicht allein es, der diesen Katalog schreibt. Man braucht Vorschläge von allen. Damit dieser Katalog auch etwas wird und niemand sich 'ausgegrenzt' fühlt. Jede Meinung ist willkommen.
Balinde
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Mo Nov 16 2015, 23:55
Huhu! Hier mal mein Senf zum Gesetzeskatalog.
An sich finde ich den bisher ganz gut ausgereift. Nur ein Punkt stößt mir auf: Warum Kleriker als Richter? Mehrere Punkte sprechen gegen sie:
- ein Kleriker wird, abgesehen von Ausnahmefällen, kaum ein Gelehrter der Rechte sein - ein Kleriker ist auch dazu angehalten, das Gute zu tun, nicht nur das, was Recht ist. Was, wenn die beiden Dinge kollidieren? Ein Gewissenskonflikt wäre da nur schwer zu umgehen, vermutlich etwas, was staatliche Organe nicht wollen. - die Loyalität des Klerikers ist gespalten, da er stets auch der Kirche des Heiligen Lichtes untersteht. Er kann daher nicht komplett und treu dem Reich dienen, da er immer gespalten sein wird.
Bis dahin,
Balinde
Tante Edit sagt: Als Alternative würde ich einen vom Rat der Drei Hämmer beauftragten Rechtsgelehrten nehmen, der befugt ist, im Namen von Reich und Rat Recht zu sprechen.
Zuletzt von Balinde Silberstahl am Di Nov 17 2015, 00:16 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Vasur Sengbraue Gast
Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 00:12
So da ich gerade zu doof, mich an mein Password zu erinnern und NICHT daheim bin:
1) Kleriker allgemein als Richter.
Mag sinnig sein. Habe aber auch Bauch weh. Aus dem Grunde, dass ein Richteramt etwas besonders ist und nicht jeder bekommen kann, NUR weil er seit 40 Jahren zum Beispiel, treuer Diener des Lichts ist. In wie fern nun Lichtgläubige als Richter geeignet sind kann bitte wer anderes darlegen. Ich halte mich da für den falschen. Aber ich mag mal an Scarlets /Scharlach Rote erinnern. Natürlich kann jeder Wahnsinnig werden/ sein. Doch irgendwie ist jeder Kleriker irgendwie anderes eingestellt. (Scarlet / Argentum/ Silbern Hand) Da scheint es schwer eine Neutralität zu wahren.
Was ich eher brauchbar finde: Kleriker die sich irgendwie als Richter qualifizieren können, z.B. Weil sie besonders eifrig in Seelensorge sind.
2) Hinrichtungen:
Da fällt mir neben "Gefakter kampf" (Wobei Eisenschmiede ganz klar nicht der Schwarzfels ist; Man siehe einfach den Dialog von Moira nachdem man den Botschafter bei ihr abliefert), spontan Verbrennung/ Aka Scheiterhaufen ein. Was auch möglich wäre Erschießungskommando.
Soweit Ballasch/Siedefaust
Balinde
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 00:21
Vasur Sengbraue schrieb:
Was ich eher brauchbar finde: Kleriker die sich irgendwie als Richter qualifizieren können, z.B. Weil sie besonders eifrig in Seelensorge sind.
Gerade das finde ich besonders unpassend - ein Seelsorger wird besonders viel Empathie für den Angeklagten aufbringen können, was bedeutet, dass seine Sichtweise nicht mehr neutral ist und er nicht mehr fürs Richteramt taugt, schlicht, weil es ihn daran hindert, ohne moralische Bedenken Recht zu sprechen.
Lemu Admin
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 00:26
Erpressung und nötigung fehlen . Ausserdem fehlt auch so eine art Steuerhinterziehung , skandal rp ^^
Vasur Sengbraue Gast
Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 00:27
Zitat :
Zitat :
Vasur Sengbraue schrieb: Was ich eher brauchbar finde: Kleriker die sich irgendwie als Richter qualifizieren können, z.B. Weil sie besonders eifrig in Seelensorge sind.
Gerade das finde ich besonders unpassend - ein Seelsorger wird besonders viel Empathie für den Angeklagten aufbringen können, was bedeutet, dass seine Sichtweise nicht mehr neutral ist und er nicht mehr fürs Richteramt taugt, schlicht, weil es ihn daran hindert, ohne moralische Bedenken Recht zu sprechen.
Es war das erst beste Beispiel. Mir geht es halt GENERELL um eine Art Qualifikation, außer sei 20 Jahre Priester/Paladin etc.
Balinde
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 00:33
Vasur Sengbraue schrieb:
Zitat :
Zitat :
Vasur Sengbraue schrieb: Was ich eher brauchbar finde: Kleriker die sich irgendwie als Richter qualifizieren können, z.B. Weil sie besonders eifrig in Seelensorge sind.
Gerade das finde ich besonders unpassend - ein Seelsorger wird besonders viel Empathie für den Angeklagten aufbringen können, was bedeutet, dass seine Sichtweise nicht mehr neutral ist und er nicht mehr fürs Richteramt taugt, schlicht, weil es ihn daran hindert, ohne moralische Bedenken Recht zu sprechen.
Es war das erst beste Beispiel. Mir geht es halt GENERELL um eine Art Qualifikation, außer sei 20 Jahre Priester/Paladin etc.
Gar keine? Wie Luzula schon im Meta sagte: Wenn selbst eine Diktatur wie die der Dunkeleisenzwerge in der Schattenschmiede über Richter verfügte, dann werden sich die Bronzebarts erst recht nicht auf irgendwelche Priester oder Paladine stützen müssen, sondern über Rechtsgelehrte verfügen.
Vasur Sengbraue Gast
Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 01:06
Diesen Kommentar bekam leider nicht mit, da ich gerade am Tippen war. Und keine Zwei Bildschirme auf Reisen zur Verfügung habe. Wie gesagt für mich spricht wenig dagegen wenn gelehrte jeder Art, um mal von den Klerikern alleine wegzukommen. Eine Richterqualifikation erhalten könnten.
Vasur Sengbraue Gast
Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 01:08
Doppelpost @ lemu: Der Punkt 3 soll gelöst werden. Und sobald das getan ist natürlich auch den Beitrag hier, da er danach keinen Sinn mehr ergibt.
Luzula
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 14:02
Grüße miteinander!
Wie versprochen schmiere ich nun auch meinen Gedankenschmalz dazu. Stück für Stück Dazu sage ich schonmal, dass wenn im zitierten Text mir eine Formulierung oder Fehler in der Grammatik und Co unterkamen, habe ich entsprechend eine rote Makierung als Korrekturvorschlag eingefügt.
Threadersteller schrieb:
Vorwort:
Für Khaz Modan! Halli hallo. Gilneas wird obsiegen und weiß der Kuckuck was ich noch sagen soll. Man kennt mich, man hasst mich.. ist aber nun egal, ich versuche hiermit, einen stimmigen 'Gesetzkatalog' im Sinne des zwergischen zu erstellen. Dies werde ich nicht ohne eure Mithilfe schaffen. So ist dies zunächst einmal ein Sammelsurium von verschiedenen Passagens, aus jenem 'Buch' das die zwergische Gesetzt und Rechtssprechung beinhaltet.
Hierbei möchte ich jedoch erwähnen, ich, als die Person, möchte mit diesen Gesetzten einen etwas konsequenteren Weg gehen, als es die Menschen Community in Sturmwind beispielsweise geht. Die Wachen der Zwerge sind in meinen Augen vorallem eins erstmal. Sie sind Verteidiger des Reiches und Wahrer der Gesetztes. Die Zwerge, so in meiner bescheidenen Auffassung, sind ein Volk, das sehr viel Wert auf ihre Sitten und auch auf ihre Rechtssprechung legt. Das soll heißen das ich bei den Zwergen des Bronzebart-Clans vorallem weniger Korrumption sehe, als wohl bei den Zwergen des Dunkeleisen-Clans. Mit anderen Worten: Schmiergeld und Willkür der Wachen sollte es nur bei Vertrettern jenes Clans geben.
Dem stimme ich soweit zu. Wäre ja skandalös, wenn ein rechtschaffender Bronzebartzwerg nun Korruption nachginge, wobei man sowas auch niemals zu 100% ausschließen mag. Aber grundsätzlich: So sollte es schon sein. Immerhin soll ja bloß die dunkle Seite der Macht sich ein goldenes Näschen verdienen. *nickt fürchterlich ernst* Aber nun erstmal ran an den Speck:
Threadersteller schrieb:
Die Rechtsprechung:
Die Rechtsprechung der Zwerge im allgemeinen obliegt dem Rat der drei Hämmer, welcher in Einklang der Clans das Bergkönigreich Khaz Modan regiert, da sich jedoch die Repräsentanten der drei großen Clans nicht mit jeglichem Delikt beschäftigen können, gerade während der Kriegszuständen, geht das Recht (Komma hier weglassen) der Rechtsprechung auf die Senatoren und Gelehrten des zwergischen Volkes über. Die ausführende Hand jener Rechtsprechungen bildet dann die Armee des Königreiches aus im besonderen die in den Städten stationierten Wacheinheiten. Das sieht wie folgt aus: Straftäter, deren Vergehen nicht über den Verrat des Königreiches und des zwergischen Volkes gehen, sind nicht von Belangen für den Rat sondern wird von Senatoren oder geistlich in ebenwürdigen Ämtern gestellten Zwergen durchgeführt. Dazu zählen. Richter, wie hochrangige Kleriker des Glauben des heiligen Lichtes. Der seit Jahrhunderten ein Teil der zwergischen Kultur ist.
Teilweise haben wir ja schon in der Meta nun über die Kleriker gesprochen und auch deren Sinnhaftigkeit in diesem Zusammenhang, aber auch im Forum kam es auch zur Sprache. Tendenziell stimme ich Balinde in erster Linie zu, dass wohl eher Richter diese Rolle ausführen sollten, weil ich mir gut vorstellen kann, dass Judikative von der Kirche dennoch im zwergischen Reich gut unterschieden wird. Andererseits kann ich mir es dennoch passend vorstellen, dass in Ausnahmefällen ein hochrangiger Kleriker (denn wir reden ja nicht von Hinz und Kunz) hinzugezogen wird, wenn der Angeklagte zum Beispiel doch ein Paladin oder Priester selbst ist. Bei Lichtgläubigen sei es die eine Sache, da würde ich auch eher zu einem Richter tendieren, wo ein Kleriker dennoch eben herangezogen wird, aber bei Paladinen und Priester schätze ich, dass deren Vorgesetzte nicht doch ein Wörtchen mitreden wollen. Das wäre dazu meine bescheidene Meinung. Reine Richter sind für mich stimmiger, aber in bestimmten Ausnahmefällen empfinde ich Kleriker auch nicht verkehrt.
Threadersteller schrieb:
Die Regelung der Rechtsprechung:
Rechtsprechungen sollten je nach Härte des Vergehen in öffentlichen Kreise durchgeführt werden. Sie bilden ein mahnendes Bild dafür, was passiert wenn man bewusst gegen die Gesetze des Königreiches verstößt und hemmt damit die Menge jene Vergehen nachzuahmen. Hierbei muss jedoch das Volk beobachtet werden, die Rechtsprechung obliegt wie oben erwähnt höher gestellten Zwergen und es wird nicht gedulden das sich das Volk ein eigenes Urteil bildet. ((Anspielung auf ein 'Thing' der Germanen. Die Bevölkerung hat Teilnahme Erlaubniss doch obliegt es den Senatoren und den Soldaten das Recht zu sprechen und die Strafe auszuführen.))
Klingt sinnvoll. In einem Plot vom Flammenhort hatten wir es schließlich auch so gehandhabt, als dann der Bösewicht verurteilt werden sollte. Eine öffentliche Verhandlung gab es allerdings nicht, da befürchtet wurde, er könne sein niederträchtiges Gedankengut noch verbreiten. Die Hinrichtung wiederum war vor den Toren Eisenschmiedes zugänglich, wurde damals aber dennoch nicht groß plakatiert - in dem Fall, dass der wahnsinnige Hingerichtete nicht in den Genuss kommt, dass man ihm große Aufmerksamkeit schenken wollen würde. (Seines Zeichens Schwerverbrecher)
Wenn aber man nun beobachtet, dass das Volk durchaus eine eigenes Urteil bildet, würde dann die Verhandlung unterbrochen und hinter geschlossenen Zimmer fortgesetzt werden? Das weitere Verfahren in solchen Fällen würde mich doch interessieren.
Threadersteller schrieb:
Leichte Vergehen
Unter leichten Vergehen fallen Gesetzesbrüche, die keinen Bürger Khaz Modans als solchen körperlich verletzten, sondern höchstens Unwohlsein hervorrufen, oder einen materiellen Verlust bedeuten. Leichte Vergehen sollten mit Bußgeldern geahndet werden, welche natürlich in die königlichen Kassen fließen um den Schutz des Königreiches zu gewährleisten. Unter solchen leichten Vergehen sind zu verstehen:
-Sachbeschädigung (Im leichten Falle) -Das Verbreiten von schädlichen Unwahrheiten* (Schmähreden gegen andere Bürger)
*= Hiermit werden nur Schmähreden gegen andere Bürger gemeint. Das Verbreiten von Unwahrheiten gegen hohe Würdenträger ist Verleumdung, oder, wenn es sogar einen Teil des Rates der drei Hämmer betrifft als Hochverrat anzusehen.
Würde ich soweit unterschreiben, allerdings fällt mir auf, dass später bei den Bußen zwischen z.B. leichten und schweren Diebstahl unterschieden wird, aber nicht hier in der Vergehensauflistung. Warum nicht? Davon unabhängig wird je nach Fall entschieden, ob ein leichter oder schwerer Diebstahl vorliegt, oder sollte man das vorher auch konkretisieren?
Ansonsten überlege ich, ob man "Nötigung" mit in die Liste aufnehmen sollte, weiß aber nicht ob unter leichten oder mittelschweren Vergehen, weil meines Empfindens nach die Grenzen da öfters verwaschen sind - je nach Sachlage eben.
Threadersteller schrieb:
Mittelschwere Vergehen
Unter mittelschwere Vergehen sollen Gesetzesbrüche fallen, die Bürger des Reiches in ihrer körperlichen Unversehrtheit beeinträchtigen, oder die schwere materielle Verluste bedeuten. Mittelschwere Vergehen sind je nach Entscheidung des rechtsprechenden Apparates zu Bestrafen mit einem Bußgeld, einer abgerechneten Zeit im Kerker Eisenschmiedes oder mit Brandmarkung/körperlicher Züchtigung. Unter solchen Vergehen fallen:
**= Totschlag ist es, wenn in einem Streit oder einer unerwarteten Kampfsituation ein Zwerg sein eigenes Leben zu verteidigen hat und dabei den Kontrahenten erschlägt, ob gewollt, oder nicht. Er darf nicht mehr als drei Häuser nach jener Tat passieren ohne das er jemanden über die Tat aufklärt. So damit man es als Notwehr ansehen kann. Sollte er jedoch niemanden von der Tat in Kenntnis setzten ist es eine feige Handlung und Mord und kann nicht als mittelschweres Vergehen gehandelt werden.
Was ist, wenn erst im vierten Haus jemand wohnt? Spaß beiseite, man kann ja auch auf NSCs zurückgreifen, denn Eisenschmiede so zu bespielen, dass es leer sei, wäre hirnverbrannt - angesichts der vielen Patroullien.
Allerdings bin ich mir bei Wilderei nicht sicher, ob das nicht eher zu leichten Vergehen gehört - je nach Schwere. Da habe ich wieder "das Problem", ob man nicht auch dort das Verbrechen aufsplitten sollte. Wenn ein Zwerg nunmal in Dun Morogh lebt, etwas abseits von den Dörfern und mal einen Eber schießt, um Speck in die Pfanne zu schmeißen, wäre das dann auch bereits Wilderei, weil er eben eher das Eremitendasein fristet? Das kann ich mir bei Zwergen eher weniger vorstellen, wo dieses Volk eben Affin zu seinen Donnerbüchsen und Co. ist.
Threadersteller schrieb:
Schwere Vergehen
Unter schwere Vergehen gegen die Gesetzte des Königreiches Khaz Modan fallen Gesetzesbrüche die einen, oder mehrere Bürger körperlich beeinträchtigen und/oder töten. Jene Gesetzesbrüche sind mit Verbannung, Brandmarkung oder Exekution zu bestrafen. Bußgelder können jene Taten nicht sühnen. Unter solche Vergehen fallen:
-Mord -Das Benutzen geächteter Magie -Verrat am eigenen Volk/der Allianz -Missbrauch -Folter -Entführung -Sklavenhandel
((Hierbei sei angemerkt, die Listen der Vergehen sollte noch aktualisiert und verbessert werden. Es sind nun zum größten Teil jene, die ich aus dem alten Katalog entnahm.))
Kann ich soweit alles unterschreiben, aber ich gebe nun mal mehr Hirnschmalz dazu, weil mir ein Fall einfällt: Es kam mal in Eisenschmiede vor, dass ein Zauberkundiger einen Bürger verzauberte, um Antworten auf Fragen zu erhalten. Das ist nun keine Verwendung der "geächteten Magie", sondern des wurde sich dem Ley bedient. Jedoch wurde eben jemand unfreiwillig verzaubert, um gefügig zu werden. Da fände ich Todesstrafe und Co. eines Schweren Verbrechens doch etwas weit hergeholt, aber es ist ja - aus meiner Sicht - dennoch ein Verbrechen. Wohin sollte man sowas einordnen?
Jetzt bin ich mal zum Abschluß dieser Sektion fies: die Verbrechen werden ja darin unterschieden, ob einen Bürger körperlicher/finanzieller Schaden entstand. Was ist aber beispielsweise mit seelischer Folter/Grausamkeit? Da könnte ich mir wiederum erstrecht vorstellen, dass nun Kleriker herangezogen werden, um beispielsweise die seelische Lage des Opfers zu prüfen und professionell einschätzen zu können. Kann das aber bestraft werden, wenn ja unter welches Vergehen? Da knabbere ich ehrlicherweise noch dran und grübel mit einen Heißen.
Ansonsten fällt mir noch eine Straftat ein: "Selbstjustiz". Bloß wo einordnen? Am ehesten noch zu den mittelschweren Verbrechen oder je nach Schwere?
Threadersteller schrieb:
Bußgelder
Der Bußgeldkatalog für das Königreich Khaz Modan:
((Der Katalog kann bei der Umfrage der Comm auch geändert werden wegen der Zahlen. Doch ich persönlich bin ein Gegner der 1 Kupfer = 1 Cent-Theorie))
-Sachbeschädigung = Wert des zerstörten Gegenstandes plus 1/8 seines Wertes zur Entschädigung des Besitzers -Zu freizügige Kleidung = Zwischen zwei Silber bis maximal vier Silberstücken -Das Verbreiten von Unwahrheiten = zwischen einem Silberstück bis maximal 3 Silberstücken -Raub = Wert der gestohlenen Beute plus 1/3 deren Wertes zur Entschädigung des Besitzers -Totschlag = 1/3 des Besitzes des Angeklagten als Entschädigung für die Hinterbliebenen -Wilderei = ¼ des monatlichen Verdienst des Angeklagten -Wegelagerei = Drei Silberstücke bis maximal 20 Silberstücke -Verkauf/Besitz illegaler Waren = Aktueller Warenwert auf den schwarz Markt
Das rot Makierte zur "freizügigen Kleidung" kann nun auch rausgenommen werden. Andererseits bin ich kein Freund der direkten Angabe von Zahlen, weil wir alle doch halt unterschiedliche Vorstellungen dazu haben. Ich gebe mal ein direktes Beispiel: Für 3 Silberstücke kann man sich in der bespielten Taverne "Wilder Widder" ein leckeres Fleischgericht bestellen. Achje, das tut dann aber jemanden weh, wenn er die paar Silber dann abdrücken muss, weil er über einen Würdenträger Schmarrn öffentlich erzählte - mal salopp formuliert und der Betreffende sich an dieser Preisvorstellung orientiert. Das wäre eher ein Tropfen auf dem heißen Stein und könnte mühelos verschmerzt werden, was dann eine Strafe ad absordum führt - trotz des leichten Vergehens.
Mir gefällt jedoch die Bußidee mit dem "1/3" des Besitzes etc., das umgeht das obrige Problem wunderbar. Das könnte man auch vielleicht darauf übertragen in "1/10" des Monatseinkommens, oder ein halbes Monatseinkommen etc pp.
Threadersteller schrieb:
Kerkerstrafe
Diese Strafe wird je der Schwere des Vergehens vom rechtsprechenden Zwergen entschieden. Hierbei sollte aber bedacht werden, dass ein eingekerkerter Straftäter keine Arbeit verrichten kann und das Königreich nur kostet. So sollten Kerkerstrafen über einen Monat nicht gefällt werden. Schädigt das nur die Kassen des Reiches und mindert des Täters Wiedereinstieg ins gesittete Leben Khaz Modans.
Wieso sollte ein Eingekerkerter nicht arbeiten können? Steine kloppen im Steinbruch klingt doch recht ordentlich. Aber auch nicht in jedem Fall anwendbar, weil es eben doch Fluchtgefahr gibt und man Wachen abstellen muss zur Beobachtung. Andererseits kann dies auch recht brauchbares Rollenspiel ergeben. Jedoch denke ich, dass jeder Spieler es verkraften kann, wenn sein Charakter nun einen Monat irgendwo feststeckt und eben nicht bespielbar ist. Andererseits würde ich es aber nicht ausschließen, dass es eben doch lebenslange Haft gibt. Ja, der Kerl sitzt dann auf der Staatskasse, aber soll es ihm denn deswegen in der Haft nun prächtig gehen? Mehr als Wasser und Brot dürfte er meiner Meinung nach nicht erwarten und darf froh sein, wenn er Stroh zum Hinlegen hat.
Aber darauf gehe ich hier auch nochmal in Zusammenhang ein:
Threadersteller schrieb:
Brandmarkung
Vergehen wie Diebstahl, Missbrauch und auch Wilderei können dazu auch noch mit einer Brandmarkung bestraft werden, zu einer Kerkerstrafe und/oder einem Bußgeld. Alte Weise sprechen da von dem abtrennen einer Hand bei schwerem Diebstahl und Raub.
-Leichter Diebstahl = Brandzeichen auf einem Handrücken/Das schlitzen eines Ohres ((Schlitzohr)) -Schwerer Diebstahl = Abschlagen der Schreibhand -Missbrauch = Brandmal auf Handrücken oder sogar auf Stirn, bei besonderer schwere des Vergehens.. sprich wenn der Täter nicht einmal Reue zeigt -Wilderei = Das Abtrennen des Zeigefingers bei wiederholtem wildern. Somit ist dem Wilderer das benutzen von Donnerbüchse, Armbrust und Bogen stark erschwert worden -Verkauf/Besitz illegaler Waren = Das abschneiden/kürzen des Bartes! ((Schmach bei Zwergen!))
Wenn der Täter bei Missbrauch keine Reue zeigt, dann hat er meines Erachtens nach nicht bloß eine Brandmarkung verdient, sondern auch direkt die schlimmere Strafe - ergo Hinrichtung. Oder würde etwa beispielsweise eine Sippe es gerne sehen, wenn der Gebranntmarkte wieder auf freien Fuß kommt, der ihrem Familienmitglied den Rest seines Lebens zur Hölle machte? Ich denke nicht. In dem Fall, um auf das vorherige zurückzukehren, kann ich mir aber eben auch vorstellen, dass der Täter lebenslange Haft bekäme, weil er auf der offenen Straße nichts mehr zu suchen hat.
Threadersteller schrieb:
Hinrichtung
Die Hinrichtung eines Straftäters ist eine der schlimmsten Bestrafungen und dazu noch endgültig. Da die drei großen zwergischen Clans durch ihre Kultur andere Hinrichtungszeremonien haben, einigt man sich auf drei große Hinrichtungsarten. Dabei ist jedoch bei allen die Hinrichtung selbst ein öffentlicher Akt um Abschreckung zu Gewährleisten.
-Abschlagen des Kopfes mit einer scharfen Axt, ausgeführt von einem Soldaten der Armee, (Bronzebärte) -Das Zertrümmern des Kopfes mit einem Streithammer, ausgeführt vom rechtsprechenden Zwergen. (Wildhämmer) -Das Erhängen an einem Galgen, ausgeführt von einem Soldat der Armee. (Dunkeleisen*)
*= Spekulation.. Darkiron-Zwerge dürfen da gerne besser Vorschläge einschicken!
In unserem Plot gab es die "Hämmerung", also das Zerschmettern der Gliedmaßen, bevor zum Schluß der Kopf dran war. Das bekam ein Dunkeleisenzwerg zu spüren und ich würde es sehr Abschreckend einteilen. Sogar so abschreckend, dass ich mir ehrlicherweise nicht ganz sicher war, ob es die FSK betreffen würde. ^^'
Wie in der Meta aber schon erwähnt, gibt es hier den Ring des Gesetzes nicht mehr. Ob dieser auch bloß in der Diktatur eingeführt wurde - zur Abschreckung und Belustigung - oder schon vorher bei den Dunkeleisenzwergen Verbreitung hatte, kann man bloß spekulieren. Erhängen am Galgen, Kopf zertrümmern oder abschlagen... blargh. Ich finde die Idee nett, dass zwischen den drei Clans unterschieden wird, aber ob man explizit Hinrichtungsarten bei anderen ausschließen muss... *abwink*
Wie klingt Eintauchen in heißen Eisen/Magma? xD Das kann ich mir auch lebhaft bei Dunkeleisenzwergen vorstellen. Ganz ehrlich. So, mein Vorschlag steht!
Threadersteller schrieb:
Die Verbannung
Neben dem Hinrichten, oder vielleicht sogar schlimmer als das Hinrichten selbst ist die Verbannung eines Täters aus dem Königreich Khaz Modans.. vor allem für die Zwerge die hier ihre Wurzel haben und deren Leben länger wert als das der Menschen mag dies eine grausame und unbarmherzige Strafe sein. Im SELTENSTEN Falle ist es möglich eine Verbannung aufzuheben. Doch sollte man wieder dieser Strafe das Königreich betreten, steht unvermeidlich die Hinrichtung fest.
Das wäre natürlich nun auch eine Alternative zu lebenslanger Haft. Mh.
Soviel aber erstmal zu meinen Senf.
Mexa
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 16:29
Hm, ich tu mir von jeher etwas schwer mit der Frage ob es in der WoW überhaupt so etwas wie einen Tatbestand der Wilderei geben kann. Sicher, es gibt Ländereien, die dem Adel unterliegen, aber ich sehe Azeroth insgesamt doch sehr viel freier als unsere Realität, in der alles aufs kleinste geregelt sein muss. Und gerade in zwergischen Gefilden sehe ich nicht wirklich warum nicht jeder in den Wald gehen dürfen und sich sein Wild schießen können sollte - sofern er das eben kann und möchte. Allerdings gehe ich hier eben auch nicht davon aus, dass so viel gejagt wird, dass man sich Sorgen um die Ausrottung mancher Arten machen müsste.
Ezzlin/Rhumi
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 17:42
Würde ich wo du's sagst eigentlich auch so sehen, ja. Die Farstrider Lodge scheint nicht gerade zu pingelig, wer sich ihrer Jagd anschließt ("Jagdanschluss"), die Leute in Thelsamar schicken einen zum Ausdünnen der Bärenpopulation nur um mehr Wurst zu machen mit einer Formulierung die ich mehr als "man kann nie genug davon haben" denn als tatsächliche Knappheit lese ("Blutwurst aus Thelsamar").. Es scheint wirklich eher gern gesehen weil es eher zu viel als zu wenige Wildtiere gibt ("Ein Gefallen für etwas Immerschimmer"). Das mag nun v.a. für gefährliche Tiere wie Wölfe, Leoparden, Wildschweine, Riesenspinnen, etc gelten, aber naja. Und ja, die Quests werden stark davon motiviert sein dass man nunmal was zu tun braucht und nicht nur Troggs und Trolle jagen kann/will, aber erstmal bin ich immer geneigt als Lore zu sehen was wir im Spiel haben soweit wie möglich (Also minus respawnende Bosse und Schnellfeuer-Salven aus der Donnerbüchse ).
Ich könnte mir vorstellen, dass sowas nicht im Gesetzbuch des Königreichs, sondern von lokalen Authoritäten geregelt wird. Wenn der Bürgermeister von Thelsamar meint ihnen gehen die Eber aus, oder v.a. seitens irgendwelcher Wildhammer-Oberhäupter im Norden, regeln sie eben die Jagd für ihr eines lokales Wäldchen. Wenn das dann der Einfachheit halber eine allgemeingültige Strafe haben soll wie du (edit: Du=Enegrim, nicht Mexa) sie später definierst, kann man "Wilderei, wo die freie Jagd verboten ist" (oder was auch immer) ja im Katalog drin lassen, und es den jeweilligen Wachenspielern überlassen ob sie's für ihr Fleckchen so sehen, meines Erachtens aber in Dun Morogh, dem Loch und dem Sumpfland so schnell keine Probleme mit aussterbenden Arten sein sollten. Ich würde aber auch dazu neigen dass Zwerge die Jagd nicht übermäßig bürokratisieren (wenn auch andere Dinge durchaus).
Zuletzt von Ezzlin am Di Nov 17 2015, 18:34 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Mexa
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Thema: Re: [Vorschlag] Der Gesetzkatalog 1.2 Di Nov 17 2015, 18:07
Für mich geht es dabei zugegebenermaßen auch in gewissem Rahmen um meine persönliche Immersion im RP. Ich habe Charaktere, die auf längeren Reisen lieber in der Wildnis lagern und sich dort selbst versorgen als von Ort zu Ort zu reisen oder größere Mengen Proviant mit sich zu schleppen. Und das sind in der Regel nicht die typischen Wilderer, die es sich nicht anders leisten könnten, oder denen es darum geht Gold damit zu machen. Ich spiele gerne aus wie ein Lagerfeuer angezündet, Fleisch 'besorgt' und gebraten wird und habe dabei ehrlich gesagt noch nie ernsthaft darüber nachgedacht, dass das ein Vergehen sein könnte. Ich glaube im Sturmwinder Wachen-RP gab es diese Frage auch mal. Da die Wachen sich dort ja aber sowieso größtenteils auf die Stadt beschränken, muss man sich dort darüber auch keine wirklichen Gedanken machen. Außerdem müsste man sich dann weiterführend überlegen, ob ein an ungeeigneter Stelle oder unsachgemäß aufgebautes Lagerfeuer, das zum Waldbrand führt dann auch ins Strafregister aufgenommen werden müsste, usw. usf. Das sind alles Dinge, über die man sich streiten kann, die man vom hundertsten ins tausendste treiben kann, die für mich in dieses Setting aber einfach nicht passen wollen.