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 Gesetzkatalog für Eisenschmiede

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Luzula
Baldagar
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Baldagar

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BeitragThema: Gesetzkatalog für Eisenschmiede   Gesetzkatalog für Eisenschmiede EmptyMo Jan 07 2013, 16:20

Hallo zusammen !

Da ich finde das ein derartiges Thema wichtig ist für eventuell kommende Rechtssprechung,
eröffne ich zunächst einmal hier das Thema des Gesetzkataloges.
Da ich auch angedacht hatte, das bei besonderen dingen in diesem Thema,
der Rat bei eventuellen Sondersitzungen über ein Urteil berät.
Sofern es auf anklang trifft.


Ich habe mir schon Gedanken gemacht und einen ersten Entwurf angefertigt,
welcher weiter unten folgt.
Es sei dazu gesagt dass dieser Katalog nicht als anzusehende Rechts - komponente angenommen werden MUSS.

Daher bitte ich ein jeden, entweder seine Meinung kund zu tun oder seine Ideen sowie Kritiken hier hinein zu schreiben,
ich werde gesammelte Ideen für den Katalog ergänzen sowie auch änderungen vornehmen, damit jeder sehen kann wie der derzeitige
stand ist.





Erläuterung der Gesetzlichen anwendungen zur Vollstreckung



Bußgelder:
Je nach Schwere der Tat beläuft sich die Summe auf dem Wert des Gegenstandes oder des vollzogenen Deliktes,Bußgelder werden der Staatskasse hinzugegeben.

Entschädigungen:
Werden dem Opfer für erlittenen Körperlichen oder Seelischen Schaden ausgezahlt

Ersatz:
Beschädigtes oder Zerstörtes Eigentum wird vom verursacher Ersetzt, auf seine Kosten

Ermahnung:
Der Täter wird Ermahnt sein treiben in Zukunft zu unterlassen, wird jener 3 mal Ermahnt, drohen weitere Sanktionen

Haft:
Je nach schwere und nicht vorhandenen Vermögen wird eine Haftstrafe in unterschiedlicher länge verhangen.

Strafarbeit:
Die Länge bezieht sich auf die Schwere der Straftat, tritt unter anderem ein,
wenn der Täter kein Vermögen aufzuweisen hatt.

Exekution/Hinrichtung:
Der Täter wird Öffentlich zur schau gestellt und Hingerichtet,
Zertrümmern durch den Hammer oder Köpfen durch die Axt

Verbannung:

Der Verurteilte wird aus dem Reich Khaz Modan, auf lebenszeit verbannt



Vergehensarten sowie ihre mögliche ahndung



Leichte Vergehen:
Werden durch Bußgelder und Entschädigungen sowie Ersatz beglichen,
wahlweise 1 Tag Haft oder Ermahnungen

Darunter fallen unter anderem:

-Diebstahl
-Leichte Sachbeschädigung
-Verleumdung
-Leichte Körperverletzung
-Verkauf von verbotener Ware im kleinen umfang

Mittelschwere Vergehen:
Werden durch Hohe Bußgelder und Entschädigungen sowie Ersatz beglichen,
sowie Haft, abhängig vom Vermögen des Täters sowie der Tat

Darunter fallen unter anderem:

-Mittelschwere - Schwere Körperverletzung
-Schwere Sachbeschädigung
-Raub
-Totschlag
-Schwere Verleumdung
-Schwerer Diebstahl
-Wilderei
-Einbruch
-Hehlerei
-Schmuggel
-Verkauf von verbotener Ware im großen Umfang

Schwere Vergehen:
Werden durch Hohe Bußgelder, Hohen Entschädigungen sowie Ersatz beglichen,
ebenso drohen längere Haftstrafen, ebenso kann Strafarbeit in dem Steinbruch Gol'Bolar verhangen werden

Darunter fallen unter anderem:

-Mord
-Schwerer Totschlag
-Sachbeschädigung von Wertvollen Gegenständen
-Schwerer Raub
-Organisiertes/Professionelles Verbrechertum im Schwarzmarkthandel, Auftragsmorden, Staatlichen einmischungen


Sehr schwere Vergehen:

Werden durch Einstreichen des gesammten Vermögens, Exekutionen, Verbannung oder Lebenslange Strafarbeit im Steinbruch von Gol'Bolar vergolten

Darunter fallen unter anderem:

-Massenmord
-Verrat am Volk und Eisenschmiede (Hochverrat)
-Anwendung Dämonischer/Geächteter Magie





Alle Strafen oder Sanktionen die hier im Verbund der möglichen Schwere aufgeführt werden sind als Richtlinien zu betrachten,
um auch Flexibel auf alle möglichen Eventuallitäten eingehen zu können.[left]


Zuletzt von Baldagar am So Okt 27 2013, 19:34 bearbeitet; insgesamt 3-mal bearbeitet
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Luzula




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BeitragThema: Re: Gesetzkatalog für Eisenschmiede   Gesetzkatalog für Eisenschmiede EmptyMo Feb 25 2013, 16:23

Ich habe mich mal endlich durch diese Liste gearbeitet und bin eigentlich rundum zufrieden. Ich empfinde keine Strafe als zu hart, sondern im Rahmen angemessen. Natürlich erfolgt einiges davon einer Absprache mti dem Spieler, aber das ist ja auch das "Leid" einer Wachengilde Wink
Nur eine Sache ist mir aufgefallen "Totschlag" gehört zu den mittelschweren Vergehen. Hrm... ich schätze, dass ist dann auch Fallabhängig richtig? Es gibt ja auch den "schweren Totschlag" bei den härteren Strafen (was ich eher für angemessen halte).
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Graccas




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BeitragThema: Re: Gesetzkatalog für Eisenschmiede   Gesetzkatalog für Eisenschmiede EmptyMo Feb 25 2013, 22:58

Ich würde leichte Körperverletzung noch zu den leichten Vergehen setzen und bei mittelschweren Vergehen "Schwere Körperverletzung" eintragen. So leichte Verletzungen gibts doch bald bei jeder zünftigen Kneipenprügelei Wink
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Baldagar

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BeitragThema: Re: Gesetzkatalog für Eisenschmiede   Gesetzkatalog für Eisenschmiede EmptySo Apr 07 2013, 05:48


Nun der Totschlag kann "ausversehen/nicht beabsichtigt" passieren, je nach beteuerung der tat durch den Täter sowie generell sein verhalten dazu kann die Strafe Variieren.
Wird jemand zu Frech gegenüber einer Zwergenwache kann selbst ein kleiner pennydieb für eine höhere Strafe sanktioniert werden.


Wurde ergänzt, danke für die anregungen !
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BeitragThema: Re: Gesetzkatalog für Eisenschmiede   Gesetzkatalog für Eisenschmiede EmptySo Okt 27 2013, 19:49

Ein Sticky für den Katalog!
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Brabrax

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BeitragThema: Re: Gesetzkatalog für Eisenschmiede   Gesetzkatalog für Eisenschmiede EmptySo Nov 03 2013, 16:50

Gibt's auch was für Brandstiftung?
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Garam Siedefaust
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BeitragThema: Re: Gesetzkatalog für Eisenschmiede   Gesetzkatalog für Eisenschmiede EmptySo Nov 03 2013, 17:36

Da Zwergenhäuser meist aus Stein gebaut sind. Ist es schwer mit hilfe von einem Feuer , schaden anzurichten. Sicher brennen die Klamotten, etc. Aber das kann man auch als Sachbeschädigung werten.

Hier mal die Defintion:

Zitat :

Die Brandstiftung ist gem. § 306 StGB ein besonderer Fall der Sachbeschädigung. Geschützt wird das fremde Eigentum.

Zur Verwirklichung der Brandstiftung bedarf es eines Tatobjektes, das für den Täter fremd ist. Fremd ist das Tatobjekt immer dann, wenn es auch im Eigentum eines anderen als dem Täter steht.
Quelle für die ,die mehr lesen wollen:

http://www.juraforum.de/lexikon/brandstiftung
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Lemu
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BeitragThema: Re: Gesetzkatalog für Eisenschmiede   Gesetzkatalog für Eisenschmiede EmptyDi Nov 17 2015, 00:22

Erpressung und nötigung fehlen .
Ausserdem fehlt auch so eine art Steuerhinterziehung , skandal rp ^^
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