Hallo zusammen !
Da ich finde das ein derartiges Thema wichtig ist für eventuell kommende Rechtssprechung,
eröffne ich zunächst einmal hier das Thema des Gesetzkataloges.
Da ich auch angedacht hatte, das bei besonderen dingen in diesem Thema,
der Rat bei eventuellen Sondersitzungen über ein Urteil berät.
Sofern es auf anklang trifft.
Ich habe mir schon Gedanken gemacht und einen ersten Entwurf angefertigt,
welcher weiter unten folgt.
Es sei dazu gesagt dass dieser Katalog nicht als anzusehende Rechts - komponente angenommen werden MUSS.
Daher bitte ich ein jeden, entweder seine Meinung kund zu tun oder seine Ideen sowie Kritiken hier hinein zu schreiben,
ich werde gesammelte Ideen für den Katalog ergänzen sowie auch änderungen vornehmen, damit jeder sehen kann wie der derzeitige
stand ist.
Erläuterung der Gesetzlichen anwendungen zur Vollstreckung
Bußgelder:
Je nach Schwere der Tat beläuft sich die Summe auf dem Wert des Gegenstandes oder des vollzogenen Deliktes,Bußgelder werden der Staatskasse hinzugegeben.
Entschädigungen:
Werden dem Opfer für erlittenen Körperlichen oder Seelischen Schaden ausgezahlt
Ersatz:
Beschädigtes oder Zerstörtes Eigentum wird vom verursacher Ersetzt, auf seine Kosten
Ermahnung:
Der Täter wird Ermahnt sein treiben in Zukunft zu unterlassen, wird jener 3 mal Ermahnt, drohen weitere Sanktionen
Haft:
Je nach schwere und nicht vorhandenen Vermögen wird eine Haftstrafe in unterschiedlicher länge verhangen.
Strafarbeit:
Die Länge bezieht sich auf die Schwere der Straftat, tritt unter anderem ein,
wenn der Täter kein Vermögen aufzuweisen hatt.
Exekution/Hinrichtung:
Der Täter wird Öffentlich zur schau gestellt und Hingerichtet,
Zertrümmern durch den Hammer oder Köpfen durch die Axt
Verbannung:
Der Verurteilte wird aus dem Reich Khaz Modan, auf lebenszeit verbannt
Vergehensarten sowie ihre mögliche ahndung
Leichte Vergehen:
Werden durch Bußgelder und Entschädigungen sowie Ersatz beglichen,
wahlweise 1 Tag Haft oder Ermahnungen
Darunter fallen unter anderem:
-Diebstahl
-Leichte Sachbeschädigung
-Verleumdung
-Leichte Körperverletzung
-Verkauf von verbotener Ware im kleinen umfang
Mittelschwere Vergehen:
Werden durch Hohe Bußgelder und Entschädigungen sowie Ersatz beglichen,
sowie Haft, abhängig vom Vermögen des Täters sowie der Tat
Darunter fallen unter anderem:
-Mittelschwere - Schwere Körperverletzung
-Schwere Sachbeschädigung
-Raub
-Totschlag
-Schwere Verleumdung
-Schwerer Diebstahl
-Wilderei
-Einbruch
-Hehlerei
-Schmuggel
-Verkauf von verbotener Ware im großen Umfang
Schwere Vergehen:
Werden durch Hohe Bußgelder, Hohen Entschädigungen sowie Ersatz beglichen,
ebenso drohen längere Haftstrafen, ebenso kann Strafarbeit in dem Steinbruch Gol'Bolar verhangen werden
Darunter fallen unter anderem:
-Mord
-Schwerer Totschlag
-Sachbeschädigung von Wertvollen Gegenständen
-Schwerer Raub
-Organisiertes/Professionelles Verbrechertum im Schwarzmarkthandel, Auftragsmorden, Staatlichen einmischungen
Sehr schwere Vergehen:
Werden durch Einstreichen des gesammten Vermögens, Exekutionen, Verbannung oder Lebenslange Strafarbeit im Steinbruch von Gol'Bolar vergolten
Darunter fallen unter anderem:
-Massenmord
-Verrat am Volk und Eisenschmiede (Hochverrat)
-Anwendung Dämonischer/Geächteter Magie
Alle Strafen oder Sanktionen die hier im Verbund der möglichen Schwere aufgeführt werden sind als Richtlinien zu betrachten,
um auch Flexibel auf alle möglichen Eventuallitäten eingehen zu können.[left]